Werbe-E-Mail
Unerwünschte Werbe-E-Mail prüfen lassen
Am einfachsten leiten Sie die E-Mail direkt weiter. LEXORA dokumentiert die Nachricht für die anwaltliche Prüfung – ohne Erfolgsgarantie und ohne automatische Entscheidung.
So reichen Sie ein
Nach Registrierung und Vollmacht leiten Sie die erhaltene Werbe-E-Mail an Ihre persönliche LEXORA-Adresse weiter. Alternativ können Sie die Original-E-Mail-Datei (.eml) hochladen.
Was Sie benötigen
Screenshot oder Original?
Screenshot
Zeigt nur, was auf dem Bildschirm sichtbar war.
Original-E-Mail
Enthält zusätzliche Informationen, die für die Prüfung wichtig sein können. Deshalb ist Weiterleitung der empfohlene Weg.
Was danach passiert
- 01LEXORA dokumentiert die Nachricht für die Bearbeitung.
- 02Ein Anwalt oder eine Anwältin prüft den Fall.
- 03Den Bearbeitungsstand sehen Sie im Mandantenportal.
- 04Bei Freigabe können weitere Schritte folgen – ohne automatische Rechtsentscheidung.
Schadensersatz
Wird in Ihrem Fall ein entsprechender Schadensersatz erfolgreich durchgesetzt, erhalten Sie 25 €.
Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und wird anwaltlich geprüft.
Ein pauschaler Anspruch auf 25 € für jede unerwünschte Werbe-E-Mail besteht nicht.
Keine Kosten für Sie
Für die Prüfung und außergerichtliche Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruchs entstehen Ihnen keine eigenen Anwaltskosten.
Gerichtliche Schritte erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung.
Werbe-E-Mail erhalten?
Registrieren, Vollmacht bestätigen und die E-Mail weiterleiten – oder alternativ im Portal hochladen.